Stand: Oktober 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Ort

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam „Geschäftspartner“).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung, die Rechnungsstellung oder die Lieferung der Ware zustande.

(2) Der Anbieter behält sich technische Änderungen, Form- und Farbabweichungen sowie Modelländerungen im Rahmen des Zumutbaren vor.

§ 3 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager des Anbieters auf Rechnung und Gefahr des Geschäftspartners. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Versendung bestimmte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Geschäftspartner über (§ 447 BGB).

(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Geschäftspartner zumutbar sind.

(3) Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.

(4) Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder sonstige, vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen. In diesen Fällen ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro ab Lager des Anbieters, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten.

(2) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart wurde.

(3) Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Abweichende Zahlungsmodalitäten, etwa Rechnungskauf oder Lastschrift, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung zwischen den Parteien.

(4) Gerät der Geschäftspartner in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB. Der Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Anbieter bereits jetzt sicherungsweise alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen. Der Anbieter nimmt die Abtretung an.

(3) Der Geschäftspartner bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Anbieter wird die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Übersteigen die dem Anbieter eingeräumten Sicherheiten den Wert seiner offenen Forderungen deutlich, wird der Anbieter auf Verlangen des Geschäftspartners angemessene Sicherheiten freigeben.

(5) Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

§ 6 Verpackung und Versand

(1) Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen des Anbieters unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Der Versand wird nach Möglichkeit so gewählt, dass ein sicherer Transport der Ware gewährleistet ist.

(2) Soweit der Anbieter nicht an einem Rücknahmesystem im Sinne des VerpackG beteiligt ist, ist der Geschäftspartner verpflichtet, Verpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen oder an die vorgesehenen Rücknahmestellen weiterzugeben.

§ 7 Abnahme und Gefahrübergang

(1) Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Geschäftspartners einzulagern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

(2) Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Geschäftspartner über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person übergeben wurde (§ 447 BGB).

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung gemäß § 377 HGB zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Geschäftspartner die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.

(2) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Anbieters Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, kann der Geschäftspartner nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dabei jedoch nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Geschäftspartners ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung sowie im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Soweit der Anbieter bei der Datenverarbeitung externe Dienstleister (z. B. Logistik-, IT- oder Zahlungsdienstleister) einsetzt, erfolgt dies im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen, abrufbar auf der Website oder auf Anfrage in Textform.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt im Sinne dieses Vertrags sind alle unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegenden Umstände, durch die der Anbieter ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert wird. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorakte, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Energie- oder Rohstoffmangel, unverschuldete Betriebsstörungen sowie ausbleibende Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.

(2) In diesen Fällen ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkungen; Schadensersatzansprüche sind für diesen Zeitraum ausgeschlossen.

(3) Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 12 Export- und Zollbestimmungen

(1) Der Geschäftspartner ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher geltenden Ausfuhr-, Zoll- und Einfuhrbestimmungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren in das Bestimmungsland.

(2) Etwa erforderliche Genehmigungen, Nachweise oder Registrierungen sind vom Geschäftspartner eigenverantwortlich einzuholen.

(3) Wird eine Ausfuhr oder Einfuhr aufgrund behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Bestimmungen verhindert oder verzögert, begründet dies keine Haftung oder Lieferpflicht des Anbieters.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Geschäftspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 14 Nachhaltigkeit und unternehmerische Sorgfaltspflichten

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, seine Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ethischer Grundsätze zu führen. Dazu zählen insbesondere der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen, die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der eigenen Nachhaltigkeitsprozesse, soweit dies wirtschaftlich und technisch vertretbar ist.

(2) Der Anbieter erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass auch diese bei Herstellung, Handel und Vertrieb der Produkte die einschlägigen umwelt-, arbeits- und menschenrechtlichen Standards einhalten. Hierzu gehören insbesondere die Einhaltung geltender Gesetze, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, faire Arbeitsbedingungen sowie eine umweltgerechte Entsorgung von Materialien.

(3) Angaben des Anbieters zu Nachhaltigkeit, Umweltzertifikaten oder klimaneutralen Verfahren dienen ausschließlich der transparenten Information und stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar.

§ 15 Verjährung von Ansprüchen

(1) Ansprüche des Geschäftspartners wegen Sachmängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig. Für Ansprüche aus Beratungs-, Analyse- oder sonstigen Zusatzleistungen gilt ebenfalls eine Verjährungsfrist von 12 Monaten ab Leistungserbringung.

(2) Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.